Der Begriff des subjektivierenden Arbeitshandelns, wegen der Bedeutung sinnlicher Wahrnehmung und des „Erfahrung-machens“ manchmal auch erfahrungsgeleitetes Arbeiten benannt, bezeichnet eine Alternative zum rational-instrumentellen Arbeitshandeln. Die Vorstellung des „objektivierenden zweckrationales“ Handelns geht davon aus, dass in der Auseinandersetzung des arbeitenden Subjektes mit den materiellen Objekten seiner Umwelt nur die kognitive Analyse imstande sei, „richtige“ Erkenntnis zu gewinnen, wohingegen die (zwar basal erforderliche) sinnliche Wahrnehmung dazu aufgrund ihrer Gefühlskomponente stets nur begrenzt geeignet sei.

Geht zweckrationales Handeln davon aus, dass das Handeln in der Arbeit nach dem Muster
Planung à Entscheidung à Ausführung zu verstehen sei, so stellt das subjektivierende Arbeitshandeln die dialogische Auseinandersetzung mit der Umwelt des Arbeitenden in den Mittelpunkt.

Die Debatte um die „Subjektivierung von Arbeit“ hat gezeigt, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch für die Arbeit auf dem shop floor die Subsumption des „ganzen Menschen“ an Bedeutung gewonnen hat, d.h. von den operativ Beschäftigten nicht nur die bloße Umsetzung von Anweisungen erwartet wird, sondern auch ihre subjektiven Kompetenzen wie Innovationsfähigkeit, Kreativität oder eigenverantwortliches Arbeiten eingefordert werden. Subjektivierung ist somit selbst im Rahmen des o.g. objektivierenden Handelns möglich, solange die subjektiven Anteile des Handelns zur Effektivierung des Arbeitens nützlich sind und die (störenden) nicht-objektivierbaren sinnlichen Wahrnehmungen davon abgetrennt werden können.

Generell besitzt subjektivierendes Handeln eigene typische Formen von Denken, sinnlicher Wahrnehmung und Praxis, die in der Lage sind, Situationen einzuschätzen, Problemlösungen zu entwickeln und adäquate Entscheidungen zu treffen. Es ergänzt zweckrationales Handeln hinsichtlich der kognitiven und praktischen Bewältigung von Arbeitssituationen: Die hierarchische Organisation des Handelns im instrumentell-rationalen Typ wird vervollständigt durch eine erkundend-dialogische Auseinandersetzung mit Umwelt und Kontext des Handelnden. Die Ziele und die Mittel, mit denen der Handelnde umgeht, ergeben sich im Vollzug des Handelns selbst. Man kann daher sagen, dass der Prozess der Handlungsplanung und der Ausführung der Handlung ineinander übergehen, sodass eine beständige Neuplanung und Anpassung des Handelns stattfindet.

Mit dem Begriff des subjektivierenden Arbeitshandelns kommen Phänomene in den Blick, die aus einer ausschließlich rational-instrumentellen Perspektive nicht zugänglich wären: die Sensibilitäten des Arbeitenden, das Denken in Ähnlichkeitsbeziehungen, der Bezug auf die jeweils konkreten Umwelten des Arbeitshandelns. Immer sind alle Sinne einbezogen.

Der Nachweis einer „eigensinnigen“ erkenntnisgenerierenden Qualität der sinnlichen Wahrnehmung wertet das subjektive Empfinden auf, das damit weder nur als Grundausstattung des rationalen Denkens noch als von ihm dominiert gelten kann. Diese „andere Vernunft“ erlaubt Menschen, ihre Arbeitsaufgaben auch „anders“ effizient zu erledigen.

Für die Frage des Umgangs mit psychosozialen Belastungen in betrieblichen Veränderungsprozessen ist zu beachten: Ein Change-Prozess darf nicht lediglich im Sinne des rational-instrumentellen Arbeitshandelns verstanden und durchgeführt werden, sondern die Veränderungen müssen dem subjektivierenden Arbeitshandeln der Beschäftigten Rechnung tragen.